Eheschließung

Folgende Unterlagen/Dokumente sind vorzulegen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift  (nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder (Vaterschaftsanerkennung)
  • weitere Urkunden und Nachweise sind insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern je nach Sachlage vorzulegen

 

Zuständig