Folgende Unterlagen/Dokumente sind vorzulegen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder (Vaterschaftsanerkennung)
- weitere Urkunden und Nachweise sind insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern je nach Sachlage vorzulegen